Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Alles zum Thema Zeugnisse und Zeugnisdruck

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Benutzeravatar
jflothow
Beiträge: 174
Registriert: Donnerstag 7. Februar 2019, 17:10
Schulform: Gymnasium

Re: Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Beitrag von jflothow »

D.Jakel hat geschrieben: Mittwoch 20. Mai 2026, 18:23 Guten Tag, das Zeugnis ist eine Urkunde.
Das ist fraglich, solange keine Unterschrift drunter ist. Insofern darf SchILD doch durchaus "falsche" Zeugnisse erstellen. Sie dürfen dann eben nur nicht unterschrieben werden.
D.Jakel
Beiträge: 1100
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:13
Schulform: Gymnasium

Re: Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Beitrag von D.Jakel »

Genau, es unterschreiben sogar 2 und es kommt noch ein Siegel drunter, sollte also in allen Fällen ausreichen, um den Fehler zu finden und da die Versetzung eh die Regel ist... . :? Ich nehme lieber die andere Variante. :D
mfG, D.Jakel
Benutzeravatar
sbrando
Beiträge: 311
Registriert: Donnerstag 22. Juni 2023, 15:58
Wohnort: Mönchengladbach
Schulform: Gymnasium
Motto: Ex Astris, Scientia

Re: Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Beitrag von sbrando »

D.Jakel hat geschrieben: Mittwoch 20. Mai 2026, 21:45 Genau, es unterschreiben sogar 2 und es kommt noch ein Siegel drunter, sollte also in allen Fällen ausreichen, um den Fehler zu finden [...]
Ich habe schon Abschlusszeugnisse neu gemacht, wo zwei Jahrgangsstufenleitern, einem Koordinator, der Schulleitung und dem Sekretariat nicht aufgefallen ist, dass das Entlassdatum nicht eingetragen ist. Die Realität ist leider, dass Fehler passieren und die in der Hektik des Alltags nicht auffallen, da kann man dann auch niemandem einen Vorwurf machen oder besser man sollte es nicht. Insofern ist es immer sinnvoll - da gebe ich Herrn Jakel recht - Fehlern soweit es geht vorbeugen. Ich trage daher grundsätzlich einen Versetzungsvermerk vor Zeugnisdruck ein, dann überlasse ich weder den Zeugnisdruck noch den Übertrag ins neue Schuljahr dem Automatismus. Und im Zweifel habe ich halt nicht aufgepasst...
LG S. Brando
--
Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach
Frodermann
Fachberater*in
Beiträge: 890
Registriert: Montag 29. Oktober 2018, 20:45
Schulform: Gesamtschule
Motto: Keine Panik

Re: Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Beitrag von Frodermann »

da kann man dann auch niemandem einen Vorwurf machen oder besser man sollte es nicht.
Das ist korrekt. Auf der anderen Seite sind alle Fehler, die ich selbst (einfach mal hypothetisch gesprochen) gemacht habe oder die ich mitbekommen haben (ebenfalls rein hypothetisch) auf systematische Fehler zurückzuführen und nicht auf "ah, wirklich ein Detail übersehen".

Ein Fall, der mir bekannt ist: Die ersten paar Zeugnisse kontrollieren, 100% der Daten sind korrekt, dann nicht mehr drauf geschaut, weil es ja passt. Ab dem 10. oder so Zeugnis war dann jedes zweite oder dritte falsch und es war reiner Zufall, dass die ersten 8 oder so korrekt waren. Das war kein "Übersehen" oder "Versehen", das zu verwendende Wort ist schlicht "Fahrlässig" - wichtig ist aber, dass das immer als Prozessfehler und nicht als individuelle Schuld zu sehen ist. Dass irgendwo im Detail ein Detail hängenbleibt kann sein - aber falsche Daten oder vergleichbare offensichtliche Fehler müssen nicht sein.

Saubere Arbeitsprozesse im Vorfeld des Drucks helfen - und zumindest alles offensichtlich Kontrollierbare sollte auch angesehen werden. Aber die sauberen Prozesse fangen schon mit der Einschulung an. Was dann noch an fiesen Fallen übrigbleibt, reicht auch schon aus, denn komplex und an Fallstricken vielfältig genug ist das Problemfeld definitiv.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation - Korrekturen oder Wünsche bezüglich des Wikis und der SVWS-Webclient-Doku können Sie mir gerne über die hier im Forum hinterlegte Emailadresse zukommen lassen.
Antworten

Zurück zu „Zeugnisse“