Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

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jflothow
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Re: Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Beitrag von jflothow »

D.Jakel hat geschrieben: Mittwoch 20. Mai 2026, 18:23 Guten Tag, das Zeugnis ist eine Urkunde.
Das ist fraglich, solange keine Unterschrift drunter ist. Insofern darf SchILD doch durchaus "falsche" Zeugnisse erstellen. Sie dürfen dann eben nur nicht unterschrieben werden.
D.Jakel
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Re: Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Beitrag von D.Jakel »

Genau, es unterschreiben sogar 2 und es kommt noch ein Siegel drunter, sollte also in allen Fällen ausreichen, um den Fehler zu finden und da die Versetzung eh die Regel ist... . :? Ich nehme lieber die andere Variante. :D
mfG, D.Jakel
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sbrando
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Re: Fehlender Versetzungsvermerk bedeutet "vesetzt"?

Beitrag von sbrando »

D.Jakel hat geschrieben: Mittwoch 20. Mai 2026, 21:45 Genau, es unterschreiben sogar 2 und es kommt noch ein Siegel drunter, sollte also in allen Fällen ausreichen, um den Fehler zu finden [...]
Ich habe schon Abschlusszeugnisse neu gemacht, wo zwei Jahrgangsstufenleitern, einem Koordinator, der Schulleitung und dem Sekretariat nicht aufgefallen ist, dass das Entlassdatum nicht eingetragen ist. Die Realität ist leider, dass Fehler passieren und die in der Hektik des Alltags nicht auffallen, da kann man dann auch niemandem einen Vorwurf machen oder besser man sollte es nicht. Insofern ist es immer sinnvoll - da gebe ich Herrn Jakel recht - Fehlern soweit es geht vorbeugen. Ich trage daher grundsätzlich einen Versetzungsvermerk vor Zeugnisdruck ein, dann überlasse ich weder den Zeugnisdruck noch den Übertrag ins neue Schuljahr dem Automatismus. Und im Zweifel habe ich halt nicht aufgepasst...
LG S. Brando
--
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