Prüfungsordnung Sek II

Themen in SchILD-NRW 3, welche nur die Sekundarstufe I betreffen

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

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S. Schiffelmann
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Prüfungsordnung Sek II

Beitrag von S. Schiffelmann »

In Schild 2.0 kann ich bei Oberstufenschülern (aktuelle Q1) als Prüfungsordnung nur Auswählen: APO-GOSt(B)10 (GY)
Es ist dabei Gliederung G9 eingestellt.
Bei der Migration macht Schild 3.0 daraus: APO-GOSt(B)10/G8, was ja nicht stimmt.
Eine Umstellung scheint mir nur über Gruppenprozesse für jedes einzelne Halbjahr möglich zu sein, was aber mühsam ist.
Liegt hier ein Fehler vor?
Hauke Hayen
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Re: Prüfungsordnung Sek II

Beitrag von Hauke Hayen »

Ja, aber nur in der Bezeichnung.
Die Benennung der Prüfungsordnung sollte korrigiert werden. Im Client steht sie leider auch noch mit G8.
Ignorieren Sie einfach den Anhang "G8". Es ist die aktuell gültige APO-GOSt(B) gemeint.
Viele Grüße, H. Hayen
Clemens Binder
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Re: Prüfungsordnung Sek II

Beitrag von Clemens Binder »

Leider führt das doch zu Fehlern: Beim Mahnungsdruck sieht Schild auch den mittleren Schulabschluss gefährdet.
In den Klassentabellen ist nur diese G8 Prüfungsordnung hinterlegt, so dass ich auch keine G9 Prüfungsordnung zuweisen kann per Gruppenprozess.
Das ist nicht wirklich schlimm aber unbefriedigend. LG
LG Clemens
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Raffenberg
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Re: Prüfungsordnung Sek II

Beitrag von Raffenberg »

Hallo,
eine Auswirkung auf den Mahnungsdruck wundert mich, weil dort die Prüfungsordnung nicht ausgewertet wird. Ausgewertet werden Schulform, Jahrgang und insbesondere Gliederung. Hier sollte an Gymnasien G9 hinterlegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Hauke Hayen
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Re: Prüfungsordnung Sek II

Beitrag von Hauke Hayen »

Ich kann das nicht nachvollziehen:
Meine eingetragene Prüfungsordnung heißt in Schild3:
APO-GOSt(B)10, genau so ist sie auch in den Klassentabellen hinterlegt.
(Im SVWS-Client steht leider immer noch APO-GOSt(B)10/G8 - was immer noch ärgerlich ist aber ok, das wird ja noch geregelt)
Es gibt keine ausdrückliche G9-APO-GOSt.

An welcher Stelle meldet Schild3 denn die Gefährdung des MSAs eines EF-Schülers?
Oder wird das in Ihrem Mahnungsformular ausgegeben? Verwenden Sie dann doch die aktuell gültigen Mahnbriefe, dort gibt es diese Hinweise gar nicht mehr.
Sie finden den aktuellen Brief in der Basissammlung:
https://www.svws.nrw.de/svws-server-sch ... s-download
Viele Grüße, H. Hayen
Clemens Binder
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Re: Prüfungsordnung Sek II

Beitrag von Clemens Binder »

Das Problem lag nicht an der Prüfungsordnung, sondern daran, dass das Jahr des Übergangs in die gymnasiale Oberstufe bei unseren eigenen aus der SI in die SII übergetretenen Schülerinnen und Schülern nicht gesetzt war. Nachdem dies per Gruppenprozess erfolgte waren die Mahnungsbescheide richtig.
Mit der einen Ausnahme: der Platzhalter $Klasse$ im Serienbrief Mahnungen wird in der Oberstufe (EF) zu Jahrgang 11. Jahrga (tatsächlich genauso). Das Problem vermochte ich noch nicht zu lösen.
Danke fürs Mitdenken! LG
LG Clemens
Hauke Hayen
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Re: Prüfungsordnung Sek II

Beitrag von Hauke Hayen »

Gerne.
Steht in Ihrer Jahrgangstabelle denn Jahrgang 11 oder Jahrgang EF?
Die Jahrgangsabelle sollte so aussehen:
jahrgangstabelle.png
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und der Klasseneintrag der EF so:
klassenansicht_EF.png
klassenansicht_EF.png (15.37 KiB) 95 mal betrachtet
Viele Grüße, H. Hayen
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