Wir haben eine Schülerin/einen Schüler der/die folgende Laufbahn plant. Wenn ich auf die Fächerwahl von EV Religionslehre zu Katholischer Religionslehre verschiebe (als S S S M (4) ) - wird der Laufbahnfehler nicht mehr angezeigt. M.E. ist die Laufbahn doch auch so korrekt, oder? Die Belegungsverpflichtung der Gesellschaftswissenschaften ist abgedeckt und Religion dient als 4. Abiturfach.
Wo liegt hier der "Fehler"? Sollte die Laufbahnprüfung durch den SVWS Server angepasst werden oder zumindest die Fehlerbeschreibung bei den Belgprüfungsergebnissen an der rechten Seite
Viele Grüße
Peter Scholl
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Peter Scholl
Albert-Einstein-Gymnasium (Sankt Augustin)
Hallo Herr Scholl,
eine Abiturprüfung kann nur in einem Fach abgelegt werden, welches durchgehend von EF bis Q2 belegt wurde. Bei einem Wechsel des Fachs (auch von ER nach KR oder umgekehrt) ist kein Abitur in diesem Fach mehr möglich.
Es gibt eine Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, in der Q2 ER und KR zusammenzulegen. Aber auch hier sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, damit das Fach dann ins Abitur genommen werden darf. Faktisch würde man in einem solchen Fall die Fächer getrennt weiterlaufen lassen und nur in der Blockung zusammenführen.
Die Fehlermeldung ist hier ggf. etwas unverständlich. EW oder GE müssen bei einem Reliwechsel Abiturfach sein.
Ein Wechsel der Religionslehre ist nur aus Glaubensgründen zulässig. In der Regel von ER nach PL oder KR nach PL. Es sei denn, man Wechsel seinen Glauben. Ein Wechsel aus sonstigen Gründen ist nicht vorgesehen.