Ja genau. Bei Übersicht ist der Gruppenname ja beliebig. Unter Personen ist es aber wichtig, dass dort bei "Art" die Auswahl "Mitarbeiter/Mitarbeiterin" getroffen wird und unten die DV-Einwilligung angehakt wird.
In den Anleitungen heißt es, dass nur dann alle Mitarbeiter korrekt in den UCS-Daten landen, wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind.
Im Erklärvideo gibt es beide Auswahlmöglichkeiten, in unserem Programm nicht.
SchILD-Zentral & Univention Corporate Server (UCS)
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burmeister
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Re: SchILD-Zentral & Univention Corporate Server (UCS)
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Schöne Grüße
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Re: SchILD-Zentral & Univention Corporate Server (UCS)
Hallo,T.Hagel hat geschrieben: Mittwoch 1. Juni 2022, 14:05Bei der Suche nach etwas anderem, bin ich gerade auf diese Frage gestoßen.Julian Staratschek hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2020, 16:24 Ja, SchILD-Zentral ... und es soll wohl ein direkter Zugriff auf die DB erfolgen, weil tagesgenauer Abgleich der TN.
Mich interessiert aber weniger die technische Vorgehensweise als datenschutzrechtliche Fragen ...
Natürlich, die Kölner wieder
Ich möchte hier nur richtigstellen, dass es hier keinen "direkten Zugriff auf die DB" gibt. Das wäre ja noch schöner. Die UCS-Server liegen ziemlich deutlich physikalisch getrennt von unserem Rechenzentrum, in dem u.a. die SchildZentral-Datenbank auf entsprechend geschützten Servern liegt. Wie aber gelangen nun die Daten von A nach B ?
Technisch betrachtet und ohne zu sehr ins Detail zu gehen läuft der Austausch über zeitgesteuerte Oneway-Scripte, die abendlich bestimmte Eckdaten aus der SchildZentral-Datenbank ermitteln und verschlüsselt übergesicherte Wege an unseren Schulsupport-Dienstleister weitergeleitet werden, der wiederum die UCS-Server betreut. Oneway meint, dass es keinen Weg gibt, dass vom UCS-Server irgendetwas in die SchildZentral-Datenbank gelangen kann.
Auf diese Weise stehen Änderungen in SchildZentral (durch die Kollegen in der Schulverwaltung) schon am Folgetag bereit (Hochstufung von Klassen, Klassenwechsel von Schülern, abgehende Schüler, Lehrende in Ruhestand, etc.).
gerade bin ich auf die "datenschutzrechtliche" Antwort gestoßen.
Der Gesetzgeber sieht einen Zugriff des Schulträgers auf personenbezogene Daten der Schulen weder aktiv (das wäre ja noch schöner), noch automatisiert (das ist auch nicht besser) vor! Ich sehe da im Ergebnis keinen großen Unterschied, ob ein Unbefugter auf die Daten direkt zugreift oder sich Diese des Nachts per Script schön aufbereitet übermitteln lässt. Ist der Schulsupport-Dienstleister eine externe Instanz (Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung)?
Wer sind die Kollegen in der Schulverwaltung, welche Änderungen schon/erst am Folgetag in Schild-Zentral bereitstellen? Offenbar nicht PädagogInnen in den Verwaltungen der jeweiligen Schulen, denn dann würden die Änderungen ja sofort bereitstehen. Hochstufung von Klassen, Klassenwechsel von Schülern, abgehende Schüler, Lehrende in Ruhestand, etc. sind m.E schulinterne Verwaltungsaufgaben. Wenn diese Aufgaben im Schulverwaltungsamt (Behörde des Schulträgers) erledigt werden und hierzu personenbezogene Daten der Schulen dorthin übertragen werden, läuft "datenschutzrechtlich" etwas arg daneben. Der Schulträger ist datenschutzrechtlich ausschließlich für anonyme Daten Kunde der Schulen.
Natürlich, die Kölner wieder
...... und wo war GS Schwerte?
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
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Re: SchILD-Zentral & Univention Corporate Server (UCS)
Ich bin noch da und lese noch mit.
Hier ging es ja um den Abgleich von Personaldaten zwischen IT-System, nicht um Schülerdaten.
Ich sehe da nicht so ein großes Problem, wenn das eine IT-Abteilung teilautomatisiert.
Ich wäre froh, wenn der Abgleich Schild zu iServ, Untis, WebUntis, Office365,Telli etc. an meiner Schule
weniger Arbeit erfordern würde. Aber das ist nicht so leicht automatisierbar.
Das ist ein frommer Wunsch in einer idealen Welt. Aber leider deutlich von meiner Realität entfernt.011marTusch hat geschrieben: Donnerstag 8. Januar 2026, 20:55[...] Der Schulträger ist datenschutzrechtlich ausschließlich für anonyme Daten Kunde der Schulen.
Wer glaubt, dass in es nur in bayrischen Dörfer, in denen gefühlt seit 1848 die CSU 95% der Wählerstimmen bekommt,
Vetternwirtschaft, Seilschaften, Amigo-Affären etc. gibt irrt. Das schafft auch die Sozialdemokratie in NRW.
Und da die Schulleiter der hiesigen weiterführenden Schulen alle in der Partei des Bürgermeisters sind
(sonst wären sie ja nicht Schulleiter), bekommt das Amt auch alle Schülerdaten per Excel-Datei (!) zugemailt(!!).
Hatte ich nicht vor Jahren schonmal eine Compliance-Stelle gefordert?
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Re: SchILD-Zentral & Univention Corporate Server (UCS)
burmeister hat geschrieben: Mittwoch 7. Januar 2026, 14:46 Hallo nochmal,
ich habe verstanden, dass wir bei den Einträgen auf dem falschen Dampfer waren.
Die MitarbeiterInnen sollen unter Personengruppen angelegt werden.
Wenn ich aber im dortigen Feld "Art" ins Dropdown-Menü gehe, fehlt dort in der Auswahl "Mitarbeiter/Mitarbeiterin" und auch
das Feld für die DV-Zustimmung.
Wie lässt sich das lösen?
Mitarbeiter anlegen.jpg
Im Video wird alles erklärt, aber dort gibt es die entsprechende Auswahl dann auch.
https://www.youtube.com/watch?v=Sd4NSS4BTJs
Also tatsächlich war es nun so, dass man mir noch die Rechte für die UCS Config ganz konkret zuweisen musste,
obwohl ich ja offiziell Admin unserer Schule bin. Da gibt es anscheinend noch Unterscheidungen hinsichtlich pädagogischem und technischem
Admin, zumindest für bestimmte Bereiche.
Jetzt sehe ich auch das Feld für die DV-Zustimmung und kann den Status "Mitarbeiter/Mitarbeiterin" anwählen.
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Schöne Grüße
Holger Burmeister
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Re: SchILD-Zentral & Univention Corporate Server (UCS)
Hallo zusammen,
da der Starter dieser Diskussion auch den Datenschutz angesprochen hat, sind wir noch im Thema.
Hinweise an politisch anders denkende Mitglieder des Schulausschusses fallen oft auf fruchtbaren Boden. Im Bericht der/des Landesdatenschutzbeauftragten wird gerne von eingenordeten Schäfchen berichtet.
Schulträger = auch für Schulen zuständige Verwaltung einer Gebietskörperschaft (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung), auch staatlich anerkannter privater Träger
Schulverwaltungsamt = eine der Behörden/Dienststellen des Schulträgers (wie auch Sozialamt, Sportamt, eigene IT ........)
Schulamt = untere staatliche Schulaufsichtsbehörde - aka DER SCHULRAT
- heute eher Schulamtsdirektor*In. Das Land stellt die Häuptlinge, der Schulträger verleit die Indianer. Verwirrender Weise residiert das Schulamt für GS HS, FS oft in unmittelbarer Nachbarschaft des Schulverwaltungsamtes. Die Häuptlinge für weiterführende Schulen sitzen im Tipi der Bezirksregierung.
Von entscheidender Bedeutung ist es, dass oft die selbe Behörde sowohl mit unterschiedlichen hoheitlichen Aufgaben, als auch privatrechtlich unterwegs ist. Im Falle des Schulverwaltungsamtes handelt es sich sogar in der Regel um das selbe Klientel. Die Datenbestände basieren auf unterschiedlichen Rechtsvorschriften oder privaten Verträgen, haben möglicherweise Schnittmengen, dürfen aber auf gar keinen Fall vermischt oder gar vereinigt werden. So stehen dem Schulverwaltungsamt per Gesetz die Daten der für die Einschulung fälligen Kinder und deren Eltern zu. Mit der Einschulung an einer Grundschule endet das Recht des Schulverwaltungsamtes und der betreffende Datenbestand geht in den Besitz der Schule über. Die Daten schulpflichtiger Kinder welche keiner Schule zugeführt werden, gehen in die Zuständigkeit des Schulamtes über. SchildZentral bildet den Datenstrom vom Einwohnermeldeamt, über Schulverwaltungsamt bis zur Schule oder Schulamt mit den Schulträger- und Einschulungsmodulen rechtssicher ab. Das Amt für BaföG führt SchülerInnen in einem eigenen Datenbestand als Empfänger staatlicher Gelder. Daten von Schulkindern sowie deren Eltern werden beim Schulverwaltungsamt per privatrechtlichen Verträgen in den Teams Schülerfahrtkosten und Schulbücher geführt. Das Gesundheitsamt, das Jugendamt oder das Sozialamt ... führen ähnliche Datenbestände von Schulkindern aufgrund eigener gesetzlicher Rechte/Pflichten. Ob und ggf. in welcher Richtung Daten übermittelt werden dürfen, bestimmt immer die entsprechende Gesetzgebung.
Eine Plattform "mit Alles" kann und darf es in diesem Umfeld nicht geben. Datenschutz will nicht praktisch oder zweckmäßig sein.
da der Starter dieser Diskussion auch den Datenschutz angesprochen hat, sind wir noch im Thema.
Das ist schön - ein gesundes Misstrauen erscheint offenbar angebracht. Zu Zeiten von Wahlen kann das von Ihnen geschilderte Fehlverhalten auch mal zum Bumerang werden. Es sollte ja durchaus geeignete Aufsichtsstellen geben: per Gesetz ist das Schulamt aufgefordert, für die Schulen einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte des Schulträgers sollte neutral sein und ist daher unmittelbahr der Leitung des Schulträgers unterstelltGE Schwerte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 19:10 Ich bin noch da und lese noch mit.
...
Hatte ich nicht vor Jahren schonmal eine Compliance-Stelle gefordert?
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir manche Begriffe gleich gebrauchen:T.Hagel hat geschrieben: Montag 12. Januar 2026, 11:45 ...
Es gibt ja durchaus Aufgaben in der Verwaltung, für die personenbezogene Daten wie Anschrift und Geburtstag für die Abwicklung bestimmter Aufgaben notwendig sind. Ich denke da z.B. an die Schulpflichtüberwachung, Anschreiben zur Einschulung, Kostenermäßigungen (Fahrt, Bücher), Mahnungen, AO-SF-Maßnahmen, etc.
Hier ließe sich dann rechte- und rollenbasiert über entsprechende Programme genau festlegen, wer auf welche Informationen zugreifen und verarbeiten kann. Das ist ja mit dem Schulträgermodul von Ribeka bereits der Fall. Und selbst das deckt nicht alle Aufgabengebiete ab. Es müsste im Grunde auch ein Schulamt-Modul geben. Es gibt so zahllose Aufgabengebiete in der städtischen Verwaltung, die sich mit einem zentralen System wesentlich effektiver und auch complicancekonformer abwickeln ließen, als das bisher Land auf, Land ab der Fall ist ...
Schulträger = auch für Schulen zuständige Verwaltung einer Gebietskörperschaft (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung), auch staatlich anerkannter privater Träger
Schulverwaltungsamt = eine der Behörden/Dienststellen des Schulträgers (wie auch Sozialamt, Sportamt, eigene IT ........)
Schulamt = untere staatliche Schulaufsichtsbehörde - aka DER SCHULRAT
Von entscheidender Bedeutung ist es, dass oft die selbe Behörde sowohl mit unterschiedlichen hoheitlichen Aufgaben, als auch privatrechtlich unterwegs ist. Im Falle des Schulverwaltungsamtes handelt es sich sogar in der Regel um das selbe Klientel. Die Datenbestände basieren auf unterschiedlichen Rechtsvorschriften oder privaten Verträgen, haben möglicherweise Schnittmengen, dürfen aber auf gar keinen Fall vermischt oder gar vereinigt werden. So stehen dem Schulverwaltungsamt per Gesetz die Daten der für die Einschulung fälligen Kinder und deren Eltern zu. Mit der Einschulung an einer Grundschule endet das Recht des Schulverwaltungsamtes und der betreffende Datenbestand geht in den Besitz der Schule über. Die Daten schulpflichtiger Kinder welche keiner Schule zugeführt werden, gehen in die Zuständigkeit des Schulamtes über. SchildZentral bildet den Datenstrom vom Einwohnermeldeamt, über Schulverwaltungsamt bis zur Schule oder Schulamt mit den Schulträger- und Einschulungsmodulen rechtssicher ab. Das Amt für BaföG führt SchülerInnen in einem eigenen Datenbestand als Empfänger staatlicher Gelder. Daten von Schulkindern sowie deren Eltern werden beim Schulverwaltungsamt per privatrechtlichen Verträgen in den Teams Schülerfahrtkosten und Schulbücher geführt. Das Gesundheitsamt, das Jugendamt oder das Sozialamt ... führen ähnliche Datenbestände von Schulkindern aufgrund eigener gesetzlicher Rechte/Pflichten. Ob und ggf. in welcher Richtung Daten übermittelt werden dürfen, bestimmt immer die entsprechende Gesetzgebung.
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Viele Grüße aus Wuppertal
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