Notwendigkeit von Updates (LWL-IT)

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kluesener
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Notwendigkeit von Updates (LWL-IT)

Beitrag von kluesener »

Hallo zusammen,
die LWL-IT weigert sich aktuell auf Anfragen von Förderschulen SCHILD-Updates aufzuspielen.
Sie meldet an die Schulen zurück, dass ein Schild-Update nur einmal im Jahr nach den Ferien erfolgen muss. Außerdem wird einigen Schulen mitgeteilt, dass erst Updates nach einer "Freigabe vom Land" erfolgen dürfen.
Ich denke, dass schon die Updates der Schulver.mdb regelmäßige Updates erfordern und eine gesonderte Freigabe vom "Land" alleine dadurch erfolgt, dass der Download auf diesen Seiten zur Verfügung gestellt wird.
Sehe ich das richtig?
A. Schüller
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Schulform: Gymnasium

Re: Notwendigkeit von Updates (LWL-IT)

Beitrag von A. Schüller »

Hallo Martin,

das sehe ich genauso wie du. Abgesehen davon, dass die aktuelle schulver bereits Schulen enthält, die beim letzten Update nach den Sommerferien 2023 noch nicht hinterlegt waren, gibt es mit der aktuellen Schild-Version auch weitere Anpassungen, die für Förderschulen wichtig sind. Unter anderem können die Schulen nun auch für Neuanmeldungen den Schlüssel DF bei der Klassenart hinterlegen und die bestehenden Schülerdaten diesbezüglich anpassen, sofern eine Deutschförderung nach BASS 13-63 Nr. 3 vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
011marTusch
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Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 19:50
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Re: Notwendigkeit von Updates (LWL-IT)

Beitrag von 011marTusch »

M.E. ist ein Landschaftsverband genau wie eine Stadt oder ein Kreis eine Körperschaft des öffentlichen Recht. Die angehörigen Schulen sollten daher rechtlich nicht anders gestellt sein wie komunale Schulen gegenüber ihrem Schulträger. Es stellt sich mir daher die Frage, wie der Auftrag zur Datenverarbeitung formuliert ist. Wer bestimmt hier was notwendig ist???
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist :geek:
Frodermann
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Re: Notwendigkeit von Updates (LWL-IT)

Beitrag von Frodermann »

Sie meldet an die Schulen zurück, dass ein Schild-Update nur einmal im Jahr nach den Ferien erfolgen muss
Das ist eine vollständige Fehleinschätzung. Das Update muss erfolgen, wenn der Programmstand das notwendig macht. Das ist der Beginn und das Ende dieser Frage. Das kann im Zweifel auch zweimal in einer Woche sein, wenn etwa ein Hotfix einen mit einer neuer Version eingeführten schweren Bug in Ordnung bringt. Besonders in Bezug auf die Statistik und das korrekte Verarbeiten und Erfassen der Daten bringen neue SchILD-Versionen immer wieder auch im Schuljahr wichtige Änderungen mit und gerade in der Zeit der Statistik kann es immer vorkommen, dass sowohl SchILD als auch ASDPC vom MINISTERIUM FÜR SCHULE UND BILDUNG geupdatet werden müssen.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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