Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
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- Uli Dierkes
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
Das "Sch" in SchILD steht seit Anbeginn, also seit Jahrzehnten, für "Schüler", nicht für "Schule" oder "Schulleiter".
- Raffenberg
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
Ich kann hier nicht jede der Fragen beantworten. Dafür sind die Fachberater der Schulen und die Fortbildungsschulungen da.
Prinzipiell regelt das Schulgesetz und die VO-DV I und VO-DV II, welche Daten in Schule erfasst werden dürfen. Darauf weist ein Hinweisfenster bei jedem Programmstart hin. All diese Daten können in Schild erfasst werden. Da es bei SuS auch nicht scharf definierte Daten gibt, können in Schild beliebige Vermerke definiert werden. Manche Dinge dürfen aber auch nur in Papierform erfasst werden.
Bei Lehrern muss man berücksichtigen, dass die Schulleitung nicht der Dienstvorgesetzte ist. Die Personalaktenführende Stelle ist bei Gymnasien z.B. die Bezirksregierung. Die Schulleitung darf nur eine definierte Auswahl an Daten zu den Lehrkräften erfassen. Auch das geschieht nach VO-DV II. Diese Daten werden in Schild erfasst, andere dürfen auch hier nur in Papierform abgeheftet werden.
Weitere Gesetze und Verordnungen regeln den Datenfluss zu Schulämtern, anderen Schulen und der Bezirksregierung oder Polizeibehörden.
Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass sich hier Diskussionsbedarf im Kreis dreht. An den Vorgaben kann hier keiner etwas ändern. Alles, was geändert werden kann ist in Planung, Umbruch, Arbeit. Hierzu haben Sie Herr Hagel doch auch schon viele Detailinformationen aus den Gesprächen der Stadt Köln mit Herrn Pfotenhauer erhalten.
Workflow ist ein Augenmerke des SVWS Client. Bei den umgesetzten Bausteinen merkt man das schon deutlich. Wer z.B. im Client eine Laufbahnberatung mit anschließender Blockung vornimmt, wird erstaunt sein, wie schnell und leicht das geht. Schild3 bleibt eher ein "alter Bekannter", obwohl sich auch hier schon einiges getan hat.
Prinzipiell regelt das Schulgesetz und die VO-DV I und VO-DV II, welche Daten in Schule erfasst werden dürfen. Darauf weist ein Hinweisfenster bei jedem Programmstart hin. All diese Daten können in Schild erfasst werden. Da es bei SuS auch nicht scharf definierte Daten gibt, können in Schild beliebige Vermerke definiert werden. Manche Dinge dürfen aber auch nur in Papierform erfasst werden.
Bei Lehrern muss man berücksichtigen, dass die Schulleitung nicht der Dienstvorgesetzte ist. Die Personalaktenführende Stelle ist bei Gymnasien z.B. die Bezirksregierung. Die Schulleitung darf nur eine definierte Auswahl an Daten zu den Lehrkräften erfassen. Auch das geschieht nach VO-DV II. Diese Daten werden in Schild erfasst, andere dürfen auch hier nur in Papierform abgeheftet werden.
Weitere Gesetze und Verordnungen regeln den Datenfluss zu Schulämtern, anderen Schulen und der Bezirksregierung oder Polizeibehörden.
Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass sich hier Diskussionsbedarf im Kreis dreht. An den Vorgaben kann hier keiner etwas ändern. Alles, was geändert werden kann ist in Planung, Umbruch, Arbeit. Hierzu haben Sie Herr Hagel doch auch schon viele Detailinformationen aus den Gesprächen der Stadt Köln mit Herrn Pfotenhauer erhalten.
Workflow ist ein Augenmerke des SVWS Client. Bei den umgesetzten Bausteinen merkt man das schon deutlich. Wer z.B. im Client eine Laufbahnberatung mit anschließender Blockung vornimmt, wird erstaunt sein, wie schnell und leicht das geht. Schild3 bleibt eher ein "alter Bekannter", obwohl sich auch hier schon einiges getan hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
- Uli Dierkes
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
Bei Grund- und Hauptschulen ist es das zuständige Schulamt.T.Hagel hat geschrieben: Montag 29. April 2024, 11:57 die "personalaktenführende Stelle" bei anderen Schulformen wer anders ist ? Wer denn noch alles ?
-
Frodermann
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
Die VO DV 1 ist hier tatsächlich recht gut lesbar, die Anlage listet knapp Daten auf:Gibt es da für IT-Techniker evtl. eine Übersicht, aus der klar hervorgeht, welche konkreten Daten digital erfassbar sind. Also ohne sich durch Gesetze durchkämmen zu müssen ?
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 0000000576
Die Anlagen lassen sich unter dem Text als pdf runterladen, die sind in Listenform.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation - Korrekturen oder Wünsche bezüglich des Wikis und der SVWS-Webclient-Doku können Sie mir gerne über die hier im Forum hinterlegte Emailadresse zukommen lassen.
Felix Frodermann
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011marTusch
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
- Wer könnte eine Anfrage zu Personaldaten der Schulen an die IT der Stadt Köln richten???
- Welches Gesetz hat die IT der Stadt Köln ermächtigt, die Zentraldatenbank der Kölner Schulen "zu durchforsten"???
- Sollte in dem von Kölner Schulen erteilte Auftrag zur Datenverarbeitung nicht jeglicher eigenmächtige Zugriff auf personenbezogene Daten der Schulen durch den Schulträger untersagt sein???
- Wissen die Kölner Schulen um Ihre sehr breit gefächerten Interessen???
Das Schulträgermodul von SchildZentral wurde für das Schulverwaltungsamt als zuständige Behörde geschaffen und bietet alle gesetzlich erlaubten Möglichkeiten zur statistischen Auswertung. Der einzig zulässige Zugriff mit dem Modul auf personenbezogene Schülerdaten besteht bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben. Dieser Zugriff wird in SchildZentral protokolliert. Übrigens ist der Versuch, diese Protokollierung durch ein Häkchen im Grundschulanmeldeformular auszuhebeln, m.E. illegal. Wobei sich mir die Frage stellt, wer die Protokolle sichten darf und wer sie löschen kann
Fragen über Fragen.
P.S.
Das kölsche Grundgesetz ist hier nicht einschlägig.
Zuletzt geändert von 011marTusch am Montag 6. Mai 2024, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
Pensionist
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Beisenherz
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
Natürlich muss sich an das Gesetz gehalten werden.
Trotzdem wirft Herr Hagel in diesem und seinen anderen Posts grundsätzliche Fragen auf, was letztlich den Wildwuchs an Schul-IT-Systemen in NRW angeht, die eigentlich seit Jahren auf Ministeriumsebene hätten adressiert werden müssen.
Trotzdem wirft Herr Hagel in diesem und seinen anderen Posts grundsätzliche Fragen auf, was letztlich den Wildwuchs an Schul-IT-Systemen in NRW angeht, die eigentlich seit Jahren auf Ministeriumsebene hätten adressiert werden müssen.
Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
Guten Tag,

Ich meine mich zu erinnern, diesen Ausspruch vor 15 Jahren schon mal gelesen zu haben. Ich gehe davon aus, dass ich ihn zu meiner Pensionierung auch noch zu Gesicht bekomme.ASDPC ist mit seiner erheblich veralteten Technik eine tickende Zeitbombe. Nochmal drei Jahre, sehe ich da nicht.
mfG, D.Jakel
-
Frodermann
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- Registriert: Montag 29. Oktober 2018, 20:45
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
ASDPC ist potthässlich, technisch aber doch sehr einfach. Da erwarte ich keine grundsätzlichen Probleme. Die Abläufe sind, wenn man sich dort einmal reingefuchst hat, nun so kompliziert auch nicht und der Datenaustausch per Export/Import ist nun der schnellste Teil der Statistik. Ja, das Ding ist potthässlich und antiquert, aber so eine Katastrophe nun auch nicht. Das Komplizierte daran sind ja auch eher die umzusetzenden Vorgaben und die im Vorfeld neben den eigentlichen Aufgaben statistikkonform zu pflegende Datenbank und halt die Realität, die sich nicht immer mit dem vorgegebenen Schema deckt. Das trifft aber auch alles auf ein schönes, modernes Programm mit automatischem Datenimport zu.
Eine schönere und komfortablere Lösung vor Renteneintritt wäre natürlich sehr wünschenswert.
Wer hätte gedacht, dass ich mal was ausgleichendes zu ASDPC schreiben würde.
Eine schönere und komfortablere Lösung vor Renteneintritt wäre natürlich sehr wünschenswert.
Wer hätte gedacht, dass ich mal was ausgleichendes zu ASDPC schreiben würde.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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- Raffenberg
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Re: Fragen zur Erfassung von Lehrerdaten & Verwaltung
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass es sich hier um ein Anwender-Hilfsforum für Schulsoftware handelt. Ich schließe das Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg