Vermutlich sind wir nicht die Einzigen mit dem Problem: Was für ein Zeugnis bekommen die Schüler, die in der EF nicht versetzt worden sind?
Da es im Folgejahrgang keine Stufe EF gibt, müssen sie unsere Schule (GY) verlassen, zum Bündelungsgymnasium oder zur GS. Sie gehen also ab, bekommen aber kein Abgangs- oder Abschlusszeugnis, weil die wenigsten die Schulpflicht schon erfüllt haben. Sehe ich es richtig, dass sie nach § 49 SchulG http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =492252,50 ein Überweisungszeugnis bekommen müssen? Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir allerdings von den wenigsten Schülern eine Rückmeldung, wie es mit ihnen weitergeht.
Zeugnis für Nichtversetzte in EF
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Johannes Blum
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Zeugnis für Nichtversetzte in EF
Gruß,
Johannes Blum
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Re: Zeugnis für Nichtversetzte in EF
Hallo,
in Ermangelung eines Überweisungszeugnisses in der APO-GOSt haben wir nach Rücksprache mit unserem Dezernenten das Abgangszeugnis verwendet. Die im Schulgesetzt genannten Informationen des Überweisungszeugnisses haben wir dann unter Bemerkungen ergänzt.
in Ermangelung eines Überweisungszeugnisses in der APO-GOSt haben wir nach Rücksprache mit unserem Dezernenten das Abgangszeugnis verwendet. Die im Schulgesetzt genannten Informationen des Überweisungszeugnisses haben wir dann unter Bemerkungen ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg