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HSU und Neueinsetzende Fremdsprache
Verfasst: Donnerstag 20. August 2026, 10:45
von schr67
Hallo zusammen,
ich habe in Schild3 den HSU für die SuS eingetragen und bekomme nun im SVWS-Client bei SuS, die Spanisch neu gewählt haben und den HSU Spanisch bis Klasse 10 mit Prüfung (nicht die Festsellungsprüfung als 2. FS), einen Laufbahnfehler. Diesen Fall hatte ich aber bereits im Dez. 2024 mit der BezReg klären lassen, das sollte zulässig sein.
Wo steckt der Fehler?
Re: HSU und Neueinsetzende Fremdsprache
Verfasst: Donnerstag 20. August 2026, 12:15
von sbrando
schr67 hat geschrieben: Donnerstag 20. August 2026, 10:45
Diesen Fall hatte ich aber bereits im Dez. 2024 mit der BezReg klären lassen, das sollte zulässig sein.
Wo steckt der Fehler?
Wahrscheinlich in unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Im entsprechenden Erlass BASS 13-61 Nr. 2 heißt es unter Punkt 6.6
Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Note in der Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden, sofern ein entsprechendes Angebot besteht.
Nach meiner Lesart bedeutet die Berechtigung zur Belegung einer fortgeführten Sprache immer ein Ausschluss zur Belegung neueinsetzend. So scheint es auch die BzReg Arnsberg zu sehen (vgl.
https://www.bra.nrw.de/system/files/med ... 8_2025.pdf; hier heißt es explizit
geprüfte Sprache kann bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote als fortgeführte Fremdsprache in der Sek. II belegt werden (nicht neueinsetzend!)). So prüft es wohl auch die Laufbahnprüfung.
Re: HSU und Neueinsetzende Fremdsprache
Verfasst: Donnerstag 20. August 2026, 12:23
von GE Schwerte
schr67 hat geschrieben: Donnerstag 20. August 2026, 10:45
Wo steckt der Fehler?
Das sehe ich wie Herr Brando:
Wer 6 Jahre Spanischunterricht hatte
und eine Sprachprüfung abgelegt hat, kann nicht zu den Spanischanfängern in die Oberstufe.
Er muss zu den Fortgeschrittenen (d.h. fortgeführte Fremdsprache) oder eine andere Fremdsprache belegen.
Siehe auch VVz zur APO-GOSt 8.5.2:
8.5.2 Schülerinnen und Schüler mit bestandener Sprachprüfung nach Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht (BASS 13-61 Nr. 2) oder mit durch die Schule festgestellten adäquaten Sprachkompetenzen können in fortgeführte Fremdsprachenkurse aufgenommen werden.
(Hervorhebung von mir)
Re: HSU und Neueinsetzende Fremdsprache
Verfasst: Donnerstag 20. August 2026, 13:38
von Frodermann
Die Rechtslauslegung macht ja auch (tatsächlich mal?

) so Sinn:
In der GOSt belegt man eine Sprache weiter, die man schon kann. ODER man weist nach, dass man schon genug Fremdsprachen kann und nichts mehr braucht. ODER man fängt eine neue Sprache an.
Eine HSU-Prüfung ist der Nachweis, dass man die Sprache kann und damit ist es legitim, sie fortzuführen.
Re: HSU und Neueinsetzende Fremdsprache
Verfasst: Donnerstag 20. August 2026, 15:48
von schr67
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung,
es kann aber doch nicht sein, dass die BezRegierungen unterschiedliche Rechtsauffassungen haben, auf Grundlage der Rückmeldung der BezReg Köln habe ich SuS beraten und wählen lassen..... Ich muss wohl nochmal mit der BezReg mailen.
Re: HSU und Neueinsetzende Fremdsprache
Verfasst: Donnerstag 20. August 2026, 16:18
von Hauke Hayen
schr67 hat geschrieben: Donnerstag 20. August 2026, 15:48
es kann aber doch nicht sein, dass die BezRegierungen unterschiedliche Rechtsauffassungen haben
Jetzt ernsthaft: Vor einigen (>10) Jahren erhielten wir aus der BR Ddorf die Auskunft, dass schon die teilweise und nicht in der Sek1 durchgängige Teilnahme am HSU ohne irgendeine Prüfung die Belegung der entsprechenden Sprache als neueinsetzend ausschließt.
Damals ging es um Russisch.
Re: HSU und Neueinsetzende Fremdsprache
Verfasst: Donnerstag 20. August 2026, 17:00
von Frodermann
Man kann nur wild spekulieren, welche Probleme da jemand lösen/verhindern wollte.
