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Zeugnis für Nichtversetzte in EF

Verfasst: Montag 19. Juni 2023, 16:20
von Johannes Blum
Vermutlich sind wir nicht die Einzigen mit dem Problem: Was für ein Zeugnis bekommen die Schüler, die in der EF nicht versetzt worden sind?
Da es im Folgejahrgang keine Stufe EF gibt, müssen sie unsere Schule (GY) verlassen, zum Bündelungsgymnasium oder zur GS. Sie gehen also ab, bekommen aber kein Abgangs- oder Abschlusszeugnis, weil die wenigsten die Schulpflicht schon erfüllt haben. Sehe ich es richtig, dass sie nach § 49 SchulG http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =492252,50 ein Überweisungszeugnis bekommen müssen? Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir allerdings von den wenigsten Schülern eine Rückmeldung, wie es mit ihnen weitergeht.

Re: Zeugnis für Nichtversetzte in EF

Verfasst: Montag 19. Juni 2023, 16:40
von Raffenberg
Hallo,
in Ermangelung eines Überweisungszeugnisses in der APO-GOSt haben wir nach Rücksprache mit unserem Dezernenten das Abgangszeugnis verwendet. Die im Schulgesetzt genannten Informationen des Überweisungszeugnisses haben wir dann unter Bemerkungen ergänzt.